30
Mar
Mar
Warum muss einem angehenden Heilpraktiker durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden, dass er frei von einer Suchterkrankung ist? Eine Suchterkrankung an sich hat schließlich nichts mit der fachlichen Kompetenz zu tun. Welche Aspekte koennten bei der Regelung eine Rolle spielen?
Answer:
Heilpraktiker kann jeder Hauptschulabgänger sich nach bestandener Prüfung nennen. Ausbildung oder überhaupt eine Ausbildungsgang sind nicht mal vorgeschrieben. Es findet also keinerlei weitere Kontrolle des Menschen als solches statt.
Und was für ein Problem sollte da sein? Wer will schon drogensüchtige, medizinisch letztlich total ahnungslose Menschen an anderen Menschen "rumbasteln" lassen?
Und das bei dem geradezu abstrusen Glauben an unwirsame aber extrem teure Heilmethoden?!
Answer:
eine Suchterkrankung hat nichts mit der fachlichen Kompetenz zu tun??? na, ich finde das hat eine ganze Menge damit zu tun. Wer nicht einmal soviel Selbstkontrolle hat die Finger von Drogen zu lassen ist psychisch labil und wohl kaum geeignet anderen Menschen zu helfen und sie zu therapieren.
Answer:
Hallo,
also, dass hat damit zu tun, dass ein Heilpraktiker auch von Suchtkranken aufgesucht wird. Hier sagt der Gestzgeber, dass es nicht sein darf, dass jemand der selbst einer Sucht unterliegt- Süchtigen helfen soll/kann. Die Gefahr das die Objektivität des Heilpraktikers verloren geht ist hier zu groß!
Gruß
Answer:
heilpraktiker kommen auch an Medikamente und Mittel heran, die Betäubungsmittel-rechtlich relevant sind.
Apotheker, Ärzte genauso.
Answer:
um aus vermeintlich "höheren Motiven" betriebene Scharlatanerie von Beschaffungskriminalität abzugrenzen.
This entry was posted
on Monday, March 30th, 2009 at 1:22 pm and is filed under Alternative Medizin.
You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed.
You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.