May
meine fragen kurz un knapp:
1.irgendwann darf man ja nich mehr bei den eltern mit versichert sein,…ab welchem alter muss ich mich selbst versichern,wenn ich noch keine arbeit,ausbildung,etc habe?
2.kann mir die verischerung gekündigt werden wenn ich die beiträge nich zahlen kann?
3.kann ich die krankenkasse jederzeit wechseln,oder die versicherung jederzeit kündigen?
4.was passiert wenn ich ins krankenhaus muss und nicht versichert bin,…werd ich dann nur im größten notfall behandelt?oder hab ich auch eine chance behandelt zu werden wenn man es für nötig hält,…wird das dann sehr teuer?
5.kann es wirklich passieren dass man frühzeitig,vor der beendigung der behandlung aus einer klinik entlassen werden kann?zb aus einer anstalt,…?
Answer:
1) Also ich bin bis zu meinem 23 Lebensjahr bei meinem Vater mitversichert, sofern ich keine Ausbildung begonnen habe. Hatte ein Studium abgebrochen und beginne nun eine Ausbildung. Habe allerdings ein halbes Jahr dazwischen nur eine 400€ Einkommen und dadurch keine staatlichen abgaben, sprich auch keine Krankenversicherung. Aber da ich noch unter 23 bin ist das kein Problem.
2) Die Beiträge für deine Krankenversicherung werden dir direkt von deinem Einkommen abgezogen (genauso wie Sozialversicherung, Lohnsteuer, Krichensteuer etc.). Solltest du allerdings keinen Beruf haben, dann wird glaube ich für dich die Krankenkasse bezahlt. Aber da du dich ja dann eh auf dem Arbeitamt melden musst, wegen Unterstützung kannst du dort auch jederzeit nachfragen.
3) Die Krankenkasse kann soweit ich weiß nachdem man 1 1/2 Jahre Mitglied war, jederzeit gekündigt werden.
Selbst Kündigen, ohne eine neue Krankenkasse zu haben, geht meines Wissen nicht. Mal angenommen du benötigst dringend ärztliche Hilfe, dann muss die ja schließlich auch gezahlt werden und wenn es wirklich was ernstes ist, wirst du es schlecht selbst bezahlen können.
4) Wie gesagt, da du glaube ich eine Krankenversicherung auf jeden Fall brauchst, dann bist du auch automatisch immer versichert.
5) Du kannst frühzeitig entlassen werden, wenn du es auf eigenen Wunsch tust. Sprich: Wenn du keine Lust hast, weiterhin im Krankenhaus zu bleiben. (es sei denn du bist zwangsweise in einer geschlossenen eingewiesen
)
Ich hoffe ich konnte dir helfen. ![]()
Answer:
Hallo, soweit ich weiss kommst du sobald du Geld beziehst in die Gesetzliche Krankenkasse. Bei Ausbildung oder Beruf wird dir dann ein Teil vom Arbeitgeber dafuer einbehalten. bei Arbeitslosigkeit bezahlt die Arge die Krankenversicherung. Trifft das alles nicht zu bist du nicht versichert (es sei den Freiwillig wo du selbst bezahlts was glaub ich aber nur als Selbstaendiger geht) Unter Gewissen Vorrausetzungen kannst du die Krankenkasse kuendigen und wechseln. Die Notfallbehandlung ist aber immer gesichert, weil dann hinterher geklaert wird wer bezahlt. Du wirst auch nicht aus dem Krankenhaus entlassen wenn es nicht zumutbar ist.
Answer:
1. Ab der Volljährigkeit eigentlich, denn wenn Du weder Ausbildung, noch Studium, noch Arbeit anfängst, mußt Du Dich arbeitslos melden und dann wirst Du über das Amt versichert.
2. Ja, nach einigen Monaten und ebenso vielen Mahnungen etc. schon.
3. Du kannst unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
4. Ohne Versicherung nur das nötigste und das zahlt dann das Amt.
5. Das wird im Einzelfall geklärt.
Answer:
1. Das hängt davon ab wovon Du lebst ? Wenn Du bei Deinen Eltern lebst und Arbeitslosengeld / Harzt IV beziehst wirst Du ab einem bestimmten Alter über die ARGE bei einer Krankenkasse versichert, Diese zahlt dann den Mindesbeitrag an die Krankenkasse.
2. Ja, die Krankenkasse kann Dich kündigen wenn laufend keine Beiträge gezahlt werden.
3. Du kannst nach 18 Monaten in Deiner KK oder bei einer Vertraglichen Änderung Deine Krankenkasse wechseln.
4. Wenn Du nicht krankenversichert bist und ärztlich behandelt werden musst wirst Du eine Privatrechnung bekommen. Dieses kann je nach Behandlung mehrere Tausend Euro betragen.
5. Das hängt von Deinem Fall ab.