25
Mar

Mir fiel das mal so ein…nehmen wir mal an, ein Mensch hat einen Schlaganfall erlitten und liegt jetzt im Koma. Die Ärzte wissen nicht, ob dieser Mensch aufwacht oder nicht, können aber keine irreversible Störung im Gehirn feststellen. Der Mensch hat Familie, hat aber in einer Patientenverfügung verfasst, dass ein Betreuer weitere ärztliche Entscheidungen treffen soll. Dieser Betreuer ist ein Mann, mit der Mensch vor vielen, vielen Jahren einmal etwas zu tun hatte, mehr nicht.

Also es geht darum, ob die Möglichkeit besteht, auch einen sehr flüchtigen Menschen zum Betreuer für eine solche Situation zu erklären.

Danke für die Antworten !


Answer:
Die Patientenverfügung sollte man einer Person seines Vertrauens anvertrauen um deine Frage zu beantworten ja man kann es auch einem flüchtigen Bekannten anvertrauen.

Answer:
Hallo,

eine Patientenverfügung oder ein Patiententestament ist eine gute Angelegenheit aber leider ist in Deinem beschriebenen Fall dieses nicht mehr gültig.

Erklärung : Ein solches muss jährlich neu unterschrieben werden - seitens des Menschens selber der dieses möchte und der eingesetzte Mensch muss auch darüber Bescheid wissen.
Neuerdings sind solche Patientenverfügungen mittlerweile sogar seitens des Hausarztes mit zu unterschreiben.

Also Fakt ist in Deinem Fall, dass Ihr als Familie nun über das Schicksal gemeinsam mit den Ärzten entscheiden werdet.

Lg Angela


Answer:
Wenn der Bertroffenen diese Person als Entscheidungsberechtigt benannt hat, so ist dessen Wille zu befolgen. Grundsätzlich soll die Verfügung den Willen des Betroffenen darstellen für den Fall das er selbst diese Entscheidung nicht mehr treffen kann.
Warum ein flüchtig Bekannter der eigenen Familie vorgezogen wird, ist meist unbekannt. Manche benennen absichtlich einen guten Freund, um zu verhindern das die notwendigen ethischen Schritte von der eigenen Familie verhindert werden. Ein guter Freund(-in) trifft vermutlich eher die richtige Entscheidung, als die direkten Angehörigen. Man mag sich streiten was nun wirklich besser ist, zumindest ist diese Patientenerklärung ausserhalb der Familie eine sinnvolle Alternative.
Der Betroffene nimmt der eigenen Familie ein großes Stück der Verantwortung ab.
Gegenfrage : Sollten Eltern diese schwere Entscheidung ihren Kindern zumuten, wenn sie die Wahl haben das zu verhindern ?

Answer:
Wenn der gewünschte Betreuer in der Patientenverfügung unterschrieben hat, dann ja. Ohne Unterschrift wird es wohl schwierig, denn auch der mögliche Betreuer muss sein Einverständnis mit der Vereinbarung bekunden. Außerdem sollte eine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Answer:
ist diese Patientenverfügung vom Notar beglaubigt? Solange der wunsch des Betroffenen nieder geschrieben ist, wird dies berücksichtigt.
Beim einreichen einer Betreuung wird darauf geachtet, ob der Betroffene jemanden erwählt hat oder wenn nicht ein naher Angehöriger dies übernehmen kann.

Mfg kleine Motte


Answer:
Nein, das wird nicht gehen. Es sei denn, Du wurdest namentlich als Betreuungsperson benannt.

This entry was posted on Wednesday, March 25th, 2009 at 11:27 am and is filed under Medizinische Versorgung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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