30
Jun

und gibt es sowas wie einen Amtsarzt beim Arbeitsamt, wenn ja wann muss ich zu dem hin?


Answer:
ja das mußt du.ist wieder einmal gesetzlich vorgeschrieben.es kann auch sein,daß du vorher ein schreiben bekommst ,da mußt du deine behandelten ärzte eintragen mit anschrift und durch deine unterschrift von der schweigepflicht entbinden.der amtsarzt wird sich so vorher über deinen gesundheitszustand informieren.

wann du dort erscheinen mußt beantragt das amt,bei langer krankheit,oder wenn du aus gesundheitlichen gründen einen arbeitslatz ablehnst.(war bei mir so)ich mußte nicht beim amtsarzt erscheinen,er hat anhand der schreiben der ärzte für mich positiv entschieden.ich habe aber selber die untersuchung verlangt,da man mir einen für mich unzumutbaren arbeitsplatz zuweisen wollte.das schreiben des amtsarztes wurde mir vorgelegt und ich war einverstanden mit der beurteilung,war alles ok.er hat auch gleich veranlagt wieviel stunden und welche tätigkeiten ich ausüben darf und warum.


Answer:
sehr oft musst du zum Amtsarzt, wenn du einen Job beginnst - warum ein normaler Doc nicht reicht - das ist eben objektiver - man kennt es von den ärztlichen Attesten bei der Arbeit - rasch ist mal einer krankgeschrieben - der Amtsarzt jedoch wird dies nicht machen und wenn, wäre dies ein Skandal.

Answer:
ja, und wenn du einen Termin zugeschickt bekommst.

Answer:
einen "amtsarzt" gibt es beim gesundheitsamt, auch die arbeitsämter beschäftigen "amtsärzte", die zur frage der arbeitsfähigkeit stellung nehmen. diese erstellen unabhängige stellungnahmen zu speziellen fragen.

Du hast eine mitwirkungspflicht, wenn Du leistungen beziehst

oder beziehen willst.


Answer:
Ja, musst du ansonsten werden deine Bezüge gekürzt oder gestrichen (wie auch ein Arbeitgeber kann das Arbeitsamt deine Arbeitsfähigkeit durch einen Amtsarzt attestieren lassen.

Answer:
Sobald du eine Nachricht erhältst, musst Du Dich zu einem bestimmten Termin bei einem vorgegebenen Arzt melden.

This entry was posted on Monday, June 30th, 2008 at 8:13 pm and is filed under Medizinische Versorgung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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