18
Apr

Bin Ich Psychisch Krank?

Author: admin

wie schon gesagt bin ich psychisch krank

z.B. wenn ich mich in den Spiegel schaue dann fange ich auf einmal
blödsinn zu reden. oder wenn ich von meinem zimmer in die wohnung gehe dann mache ich so verrückte bewegungen mit den Armen und so is das normal??

Gibt es solch eine Krankheit??


Answer:
schau mal bei wiki nach….

Psychisch-Kranken-Gesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Für Menschen mit psychischen Krankheiten bestehen in Deutschland Gesetze (oft als PsychKG abgekürzt), welche die Rechtssicherheit des Kranken und die Zwangsmaßnahmen gegen ihn sicherstellen sollen.

In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer Gesetze über „Schutz“ und „Hilfen“ für psychisch kranke Menschen erlassen. In Baden-Württemberg und Bayern und im Saarland heißen diese

Zahlen
Unstrittig ist die seit den 80er Jahren steigende Zahl der Patienten, die gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Pro Jahr werden in Deutschland mittlerweile etwa 110.000 Menschen nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (UBG/PsychKG) und dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Betreuungsrecht in der Bundesrepublik zwangsweise untergebracht. In NRW haben sich die Unterbringungsverfahren nach PsychKG zwischen 1986 und 1997 nahezu verdoppelt. Nach BGB sind sie – ohne sogenannte unterbringungsähnliche Maßnahmen - gar um das Neunfache gestiegen. Wolf Crefeld stellte 1998 in einer NRW weiten Erhebung fest, dass das Risiko einer zwangsweisen Unterbringung nach PsychKG in einigen Kommunen 10 mal höher ist als in anderen und auch von Bundesland zu Bundesland erheblich differiert. In NRW und Bayern lag 1995 das Risiko nach PsychKG oder BGB untergebracht zu werden um 85 % über dem von Thüringen und Brandenburg.

Gesetzesinhalte
Das seit 1952 gültige Hessische Freiheitsentzugsgesetz erlaubt eine Zwangseinweisung nur, wenn "eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen droht und diese nicht anders abgewendet werden kann", oder wenn eine erhebliche "Gefahr für sich selbst" besteht. Das Bayrische Unterbringungsgesetz ermöglicht die Zwangseinweisung auch, wenn im "erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet" ist. Die Psychisch-Kranken-Gesetze ermöglichen die Unterbringungen auch, wenn "bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet" sind. Sie regeln die Befugnisse von Polizei, Ordnungsämtern, Sozialpsychiatrischen Diensten und Gesetzlichen Betreuern. Außerdem wird geregelt, wann Zwangsuntersuchungen, Zwangsmaßnahmen und -Behandlungen erlaubt sind. In den neueren Gesetzen wird auch beschrieben, dass ambulante vor- und nachsorgende Hilfen angeboten und Beratungsangebote gemacht werden sollen. Der Zwangseingewiesene hat zwar das Recht, behandelt zu werden, doch hat er nicht die Wahl, ob er sich mit Medikamenten oder psychotherapeutisch behandeln lässt. In einigen Länder-Gesetzen wird auch der sozialpsychiatrische Dienst ermächtigt, Hausbesuche und ärztliche Untersuchungen durchzuführen.

Zuständigkeit Meist ist das örtliche Ordnungsamt (§12 PsychKG) für Hilfen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen zuständig. Das gerichtliche Verfahren für freiheitsentziehende Unterbringung ist im FGG, §§ 70 ff geregelt. Maßnahmen nach PsychKG kann jeder anregen. In Brandenburg kann auch ein rechtlicher Betreuer die PsychKG-Unterbringung beantragen.

Zwangsbehandlung [Bearbeiten]
Eine Behandlung gegen den Willen des Betroffenen ist in Nordrhein-Westfalen auch bei nicht vorhandener Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen nur in den Fällen von Lebensgefahr, von erheblicher Gefahr für die eigene und für die Gesundheit anderer Personen zulässig.

Soweit ein Betreuer (mit entsprechendem Aufgabenkreis) bestellt ist, gilt für die PsychKG-Unterbringung folgendes:

Der Betreuer darf nur zum Wohl des Betreuten handeln (§ 1901 BGB). Sein Wohl hat der Betreute vorrangig selbst zu bestimmen, sofern er nicht krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, dieses zu erkennen. Daher kann der Betreuer grundsätzlich nicht gegen den Willen des Betreuten an seiner Stelle in die Behandlung einwilligen, wenn nicht die Gesundheit des Betreuten erheblich gefährdet ist. Bei einer schizophrenen Erkrankung wird das im Allgemeinen von den Gerichten angenommen.

In allen Bundesländern ist bei Eingriffen mit erheblicher Gefahr für Leben und Gesundheit eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers notwendig, wenn der Betreute einwilligungsunfähig ist. In Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen gilt dies für jedwede Behandlung, in Brandenburg und Rheinland-Pfalz für jeden körperlichen Eingriff.

In Brandenburg, NRW und Rheinland-Pfalz ist darüber hinaus eine Erörterung des Behandlungsplans auch mit dem Betreuer vorgesehen, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern gilt dies ebenfalls auf Wunsch des Betroffenen. In Brandenburg und NRW sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auch dem Betreuer mitzuteilen. In Thüringen ist der Betreuer auf Wunsch des Betroffenen nachträglich von stattgefunden unaufschiebbaren Behandlungen zu informieren.

Für den rechtlichen Betreuer gilt darüber hinaus, dass er, sofern die Voraussetzungen des § 1904 Abs. 1 BGB vorliegen, es sich also um eine risikobehaftete Behandlungsmaßnahme handelt, seinerseits die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuho


Answer:
Ach du glaubst nicht, was Menschen alles machen, wenn sie alleine
zuhause sind.
Wenn du keinem damit schadest und dein normaler Lebensablauf
dadurch nicht gestört wird, kannst du Flugbewegungen in deiner
Wohnung machen, wie ein Adler…;)

Solange du nicht mit den Füßen an der Decke hängst und
Hush hush sweet Charlotte singst, wenn du an eine dir nicht genehme
Person denkst, ist es normal.
Sonst geh mal zu einem Psychologen, wenn es dich stört.

Der Song fiel mir gerade so ein…
Nur ein Beispiel :)


Answer:
Mit deinen Schilderungen wird hier niemand etwas anfangen und dir wohlmöglich eine gescheite Antwort geben können.
Wenn du dich krank fühlst, dann geh bitte zum Arzt.
Das ist da einzige, was dir Gewissheit geben und helfen kann…

Answer:
Nee, Irre wissen nicht, dass sie irre sind. Solange dir noch auffällt, dass das, was du machst, eigenartig ist, ist alles in Ordnung. Und solange du es nur machst, wenn du alleine bist, sowieso.

Answer:
tourette syndrom?

Answer:
Möglich wäre es, wenn Drogen im Spiel wären.

This entry was posted on Saturday, April 18th, 2009 at 8:22 pm and is filed under Psyche. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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