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Apr

Seit dem 1.1.2001 ist das Bundesseuchengesetz abgeschafft. Mit Schutzmaßnahmen bei übertragbaren Erkrankungen befasst sich nun das Infektionsschutzgesetz IfSG. Wird darin ein psychiatrisches Krankheitsbild angesprochen?


Answer:
Ich glaube nicht, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich (im weiten Sinne) nur auf somatische Krankheiten, bzw. eher auf deren Übertragung und die Verhinderung dessen.

Selbst wenn bestimmte Krankheitserreger oder Parasiten das ZNS angreifen und eine psychische Veränderung des Betroffenen hervorrufen, spricht man dabei nicht von einem psychiatrischen sondern von einem neurologischen oder neurodegenerativen Krankheitsbild.


Answer:
Da eine psychiatrische Erkrankung nicht durch Bakterien, Viren oder andere Krankheitserreger ausgelöst wird werden diese Krankheitsbilder dort auch nicht angesprochen.

Psychiatrische Erkrankungen sind nicht übertragbar.


Answer:
Es geht hier um BSE - aber bitte mach die Hausaufgaben selbst

Jetzt stell sich mal einer vor, jemand macht im Fernstudium einen Heilpraktiker Psyschotherapie und hat sich die Hausaufgaben von YC machen lassen…

sowas gibts bestimmt nicht, oder?


Answer:
Nein, nur körperliche Erkrankungen, die durch Krankheitserreger erregt werden.

This entry was posted on Wednesday, April 8th, 2009 at 3:27 pm and is filed under Psyche. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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